1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Bedingungen werden durch Erteilung eines Auftrages vom Besteller für den jeweiligen Auftrag sowie für etwaige Nach- und Ersatzlieferungen verbindlich anerkannt. Andere Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie von Firma Telepartner Sonja Freistetter ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Dies gilt insbesondere für Einkaufs- oder Auftragsbedingungen des Bestellers, soweit sie mit diesen Bedingungen in Widerspruch stehen bzw. den Umfang der Verkäuferpflichten oder die Zahlungsmodalitäten in irgendeiner Weise ändern.
1.2 Bestellungen
Bestellungen können vom Besteller sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form abgegeben werden. Für Irrtümer, Falschbestellungen, fehlende Produkte oder Teilprodukte, Inkompatibilitäten von Produkten und Preisirrtümern ist Firma Telepartner Sonja Freistetter jedenfalls nicht haftbar zu machen. Änderungen bzw. Stornierungen sind ebenfalls nur unter den hier vertraglich geregelten Bestimmungen geltend zu machen.
*Bestellvereinbarung für Kunden mit aufrechtem Betreuungsservice:
Folgende Störmeldungen sind kostenlos im Betreuungsservice enthalten: 2 Online-Anfragen monatlich (In Ihrer Kundenseite, Oranger Bereich: “HILFE & SCHULUNG zu 3CX EINSTELLUNGEN”, die von uns mit 1 Mailantwort erledigt sind, sind im laufenden Betreuungsservice kostenlos enthalten.
Anfragen die Einstellungsänderungen erfordern, werden nach Aufwand in 10 Minuten-Einheiten zu 25,00 € ohne 20% Ust. verrechnet.
Anfragen mit absehbar höherem Aufwand als 1 Stunde werden von uns unverbindlich und kostenlos schriftlich angeboten. Die Umsetzung erfolgt nach schriftlicher Bestellung.
Neue User mit externer Durchwahl kosten 2 € /User/Monat und 35,- einmalig, neue zusätzliche Festnetznummern 4,90 €/Nummer/Monat und 49,90 einmalig. Wird uns keine gesonderte Abrechnungsadresse mitgeteilt werden die Kosten beim Stammhaus (Zentrale), spätestens mit der nächsten Betreuungsservice-Rechnung mit abgerechnet.
Ohne Betreuungsservice verrechnen wir nach Aufwand in 15 Minuten-Einheiten zu 49,90 €. Alle Preise ohne 20% MwSt..
1.3 Vertragsabschluss
Ein Vertrag in schriftlicher Form kommt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung (auch durch Email zugestellt) durch Firma Telepartner Sonja Freistetter bzw. deren Partnerbetriebe zustande. Bei Sofortlieferungen ab Lager, die ohne Auftragsbestätigung erfolgen, kommt der Vertrag durch Zusendung der Ware zustande. Maschinell (durch Computer) auf der Kundenseite erstellte Bestellungen, die von eingeloggten Kunden Online abgesendet werden, sind auch ohne Unterschrift rechtsgültig. Maßgebend für Inhalt und Umfang der beiderseitigen Rechte und Pflichten sind die Online veröffentlichten Leistungen, Verpflichtungen und Preise. Bei Sofortlieferung die Rechnung von Firma Telepartner Sonja Freistetter. Alle Abänderungen bedürfen der Schriftform. Die Kosten der nach dem Vertragsabschluss vom Besteller gewünschten Änderungen oder Annullierungen trägt der Besteller.
Der Betreuungsservice-Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für die ersten drei Jahre wird ein Kündigungsverzicht und die automatische Verlängerung um die Vertragslaufzeit vereinbart. Beginn des Vertragsjahres ist der Beginn der Verrechnung. Beginn der Verrechnung ist der Tag, an dem Ihnen dieses Telepartner Betreuungsservice bereitgestellt wurde, bzw. wenn bereits Betreuungsleistungen erfolgt sind. Ein Anspruch auf oben angeführte Betreuungsleistungen erfolgt nach Zahlungseingang, bzw. frühestens nach Zusendung einer Zahlungs- oder Überweisungsbestätigung.
1.4 Stornierung/Rücktritt/Widerrufsrecht
Ein bereits von Firma Telepartner Sonja Freistetter bestätigter Auftrag kann nur mit Zustimmung von Firma Telepartner Sonja Freistetter innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 7 Tagen von Privatkunden storniert werden. (Fernabsatzgesetz – KSchG §5). Für Lagerartikel fällt eine Stornogebühr von 30 % des Bruttobetrages an, für Artikel, die beim Hersteller in Auftrag gegeben werden mussten (Beschaffungsware) fällt eine Stornogebühr von mind. 30 % des Bruttobetrages an (mindestens jedoch EUR 10,-). Die genaue Höhe muss mit dem Hersteller geklärt werden. Diese Gebühr beinhaltet die Stornogebühren beim Hersteller, Speditionskosten des Herstellers, Speditionskosten für den Rückversand, sowie Manipulation und sonstige Spesen. Versandkosten werden, sofern die Ware von uns noch nicht versendet wurde, zu 100 % zurückerstattet. Unverpackte, bereits gebrauchte Ware oder Waren mit geöffneter (oder beschädigter) Originalverpackung kann nicht zurückgenommen werden, wie auch ausnahmslos die Stornierung von Aufträgen bzw. die Rücknahme von Waren dann nicht erfolgen kann, wenn sie speziell für einen Auftrag gefertigt wurde. B2B-Geschäfte, also Unternehmen, sind vom Rücktrittsrecht ausgenommen. Der Betreuungsservice-Vertrag kann unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist jährlich schriftlich mit Unterschrift des allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführers bzw. Inhabers per Einschreiben oder per Fax gekündigt werden. Für die ersten drei Jahre wird ein Kündigungsverzicht und die automatische Verlängerung um die Vertragslaufzeit vereinbart. Wird das Vertragsverhältnis vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer beendet, so ist mit Beendigung des Vertragsverhältnisses ein Restentgelt zu zahlen, das der Grundgebühr bis zum Datum des nächsten regulär möglichen Kündigungszeitpunkts und dem daraus errechneten Vertragsablauf entspricht.
1.5 Preise
Die in Angeboten oder Preislisten von Firma Telepartner Sonja Freistetter genannten Preise, Konditionen und Lieferzeiten sind bis zur Ausfertigung einer Auftragsbestätigung freibleibend und nicht verbindlich. Alle Preise verstehen sich in EURO exkl. Umsatzsteuer.! Wertsicherungsklausel mit Schwellenwert Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses endgültig verlautbarte Indexzahl. Indexschwankungen bis einschließlich 3 % bleiben jeweils unberücksichtigt. Bei Überschreiten nach oben oder unten wird aber die gesamte Veränderung voll berücksichtigt. Alle Veränderungsraten sind auf eine Dezimalstelle zu berechnen. Alle Preisangaben sind ohne Gewähr, Irrtümer, Fehler und Änderung vorbehalten
1.6 Produkthaftung
Die zu den Angeboten gehörenden Unterlagen von Firma Telepartner Sonja Freistetter und deren Lieferanten wie Abbildungen, Zeichnungen, Prospekte, Maß- oder Gewichtsangaben sind nur annähernd maßgebend. Auskünfte über Verarbeitung oder Anwendungsmöglichkeiten der Ware, technische Beratung, einschließlich Bedienungs- und Wartungsanleitungen, und sonstige Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich unter Ausschluss jeglicher Haftung. Für Verkaufsunterlagen, technische Anleitungen und Funktionsfähigkeit von Produkten, welche nicht von Firma Telepartner Sonja Freistetter hergestellt wurden, wird inhaltlich und funktional die Verantwortung ebenfalls nicht von Firma Telepartner Sonja Freistetter übernommen.
1.7 Richtigstellungen
Schreib-, Rechen-, Informations- oder Kalkulationsfehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen von Firma Telepartner Sonja Freistetter können bei Bekanntwerden jederzeit berichtigt werden. Für Irrtümer in Katalogen, Preislisten, Angeboten und Auftragsbestätigungen, Rechnungen usw. behält sich Firma Telepartner Sonja Freistetter das Recht vor, Richtigstellung und eventuelle Nachbelastungen oder Preisnachlässe vorzunehmen.
Firma Telepartner Sonja Freistetter behält sich das Eigentums- und Urheberrecht an Kostenvoranschlägen, Gesamtkonzeptionierungen und anderen Unterlagen vor. Diese dürfen dritten Personen nicht zugänglich gemacht werden. Wird der Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben und etwaige Kopien derer zu vernichten.
2 Lieferung
2.1 Fristen
Lieferfristen in Auftragsbestätigungen von Firma Telepartner Sonja Freistetter beginnen mit dem Datum des Zahlungseingang. Alle Lieferfristen unterliegen insofern einer Veränderung, als der Besteller noch Unterlagen, Produkte, oder eine vereinbarte Vorauszahlung (auch Anzahlung) zu leisten hat. In diesen Fällen beginnt die Lieferfrist erst mit dem Zeitpunkt der Erbringung der Leistung durch den Besteller bzw. verschiebt sich ein zugesagtes Lieferdatum entsprechend dem Zeitverzug für die Beschaffung der vorstehenden Unterlagen, Produkte, Genehmigungen, Freigaben, Aufklärungen oder Zahlungen.
2.2 Fristeinhaltung
Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die Lieferung innerhalb der vereinbarten, bzw. gemäß 2.1. oder 2.3. verlängerten Fristen die Lieferstelle verlässt oder dort versandbereit war und nur aus einer von Firma Telepartner Sonja Freistetter nicht zu vertretenden Ursache nicht versandt wurde.
2.3 Fristverlängerung
Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die außerhalb der direkten Einfluss-Sphäre von Firma Telepartner Sonja Freistetter liegen, und zwar gleichgültig, ob sie bei einem Unterlieferanten eintreten, sowie bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung (als solche Verlängerungsgründe gelten z. B. Betriebsstörungen, Ausschussproduktion, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe, Brandschäden, Strom- und Brennstoffmangel, Verzollungsverzug, Transportverzögerungen und -Schäden und sonstige Hindernisse, die von erheblichem Einfluss auf die Fertigung des Liefergegenstandes sind, sowie andere nach den allgemeinen Rechtsgrundsätzen von Firma Telepartner Sonja Freistetter nicht zu vertretende Umstände). Wenn das Hindernis durch mehr als 4 Monate andauert, sind beide Partner berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bezieht sich das Hindernis nur auf einen Teil der zu liefernden Ware, dann kann der Rücktritt nur für diesen Teil erklärt werden außer wenn der Besteller für die teilweise Lieferung keinerlei Verwendungsmöglichkeit hat.
2.4 Sonstige Fristverlängerungen
Unter 2.3 fällt auch, wenn eine Exportbewilligung seitens der Republik Österreich, des Ursprungslandes der Waren oder eines Drittlandes, die nach den Bestimmungen des betreffenden Landes für die zu liefernde Ware oder einen Teil derselben erforderlich ist, bei Ablauf der vereinbarten Lieferfrist nicht oder nur unter für Firma Telepartner Sonja Freistetter zumutbaren Bedingungen oder Auflagen vorliegt.
2.5 Schadenersatz bei Verzug
Schadenersatzansprüche stehen dem Besteller bei Überschreitung von Lieferfristen sowie in den 2.3 und 2.4 angeführten Fällen nicht zu.
2.6 Teillieferungen
Teillieferungen können gesondert verrechnet werden, deren Bezahlung ist die Voraussetzung von Folgelieferungen.
2.7 Transportversicherung
Es gilt die Transportversicherung und deren AGBs des jeweiligen Zustellers. Bei bereits äußerlich erkennbaren Beschädigungen der Sendung müssen Sie den Inhalt sofort im Beisein des Auslieferers auf Vollständigkeit und soweit möglich auf einwandfreie Beschaffenheit prüfen. Wird dies nicht gemacht, verfällt jeglicher Anspruch auf Versicherungsschutz.
Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nicht nur die Übernahme der Ware, sondern auch, dass Sie die Ware in ordnungsgemäßem Zustand ohne äußerlich erkennbare Mängel übernommen haben. Schadenersatzansprüche aus Transportschäden sind in diesem Fall ausgeschlossen, wenn Sie nicht sofort die Ware kontrollieren und ggf. Beschädigungen in einem vom Auslieferer auszustellenden Schadensprotokoll festhalten. Ein Vorbehalt hinsichtlich späterer Reklamationen in Bezug auf Transportschäden oder Vollständigkeit bei beschädigten Sendungen hat rechtlich keinerlei Bedeutung.
Im Falle eines Transportschadens muss der Empfänger:
– Den Schaden unverzüglich (noch am selben Tag) an Firma Telepartner Sonja Freistetter melden
– Die schadhafte Sendung inkl. Verpackung für eine Besichtigung der Versicherung bereithalten
– Den Schaden mit Fotos dokumentieren (Verpackung und Inhalt) und an Firma Telepartner Sonja Freistetter schicken
Sollten diese Punkte vom Käufer nicht eingehalten werden, erlischt jeglicher Anspruch auf Ersatz!
3 Eigentumsvorbehalt
3.1 Eigentumsübergang
Die gelieferten Waren bleiben Eigentum von Firma Telepartner Sonja Freistetter bis zur gänzlichen Bezahlung des gesamten Rechnungsbetrages samt Nebenkosten. Teilzahlungen werden zunächst auf Service-, Montage- und sonstige Nebenkosten angerechnet. Weiters wirken eingehende Zahlungen immer auf die älteste fällige, unbeglichene Rechnung.
3.2 Veräußerung
Der Besteller darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern. Die aus einer Veräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits bei Bestellung an Firma Telepartner Sonja Freistetter zu deren Sicherung ab, und zwar gleichgültig, auf welchem Rechtsgrund diese beruhen. Der Besteller ist zur für jedermann ersichtlichen Kennzeichnung dieser Abtretung in seinen Büchern verpflichtet.
3.3 Veräußerung mit Änderungen
Wenn die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit fremden, Firma Telepartner Sonja Freistetter nicht gehörenden Waren oder Dienstleistungen veräußert wird, so gelten die Forderungen nur in der Höhe eines dem Rechnungswert der verwendeten Vorbehaltsware entsprechenden Teilbetrages als abgetreten. Der Besteller ist ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, wie er seiner Zahlungspflicht gegenüber Firma Telepartner Sonja Freistetter vertragsgemäß nachkommt. Auf Verlangen von Firma Telepartner Sonja Freistetter hat er ihr die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen. Firma Telepartner Sonja Freistetter kann den Schuldnern die Abtretung anzeigen. Übersteigt der Wert der gemäß dem vorhergesagten gewährten Sicherungen den Wert der Forderung von um mehr als 25 %, so ist Firma Telepartner Sonja Freistetter auf Verlangen des Bestellers insoweit zur Freigabe verpflichtet.
4 Gewährleistung
4.1 Gewährleistungsfrist
Die Gewährleistungsfrist für Neuware beträgt ab dem 01.01.2002 vierundzwanzig Monate. Die Frist beginnt mit Rechnungsdatum/Lieferung der Ware. Beanstandungen offensichtlicher Mängel bzw. Fehlbestände sind uns unverzüglich jedoch spätestens binnen 7 Tagen anzuzeigen. Um einen Gewährleistungsanspruch geltend zu machen, ist es erforderlich, die defekte Ware an Firma Telepartner Sonja Freistetter inkl. Rechnungskopie und möglichst genauer Fehlerbeschreibung zu retournieren.
Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen. Die Angaben bezüglich Lieferungen und Leistungen in Preislisten, Prospekten oder Ähnlichen stellen lediglich Beschreibungen bzw. Richtwerte dar. Diese Beschreibungen sind keine Zusicherungen von Eigenschaften, handelsübliche Abweichungen bleiben vorbehalten.
4.2 Gewährleistungsausschuss
Ausgeschlossen von der Gewährleistung sind Mängel, die auf unrichtige Montage oder Behandlung durch den Besteller oder Dritte, Transportschäden, Überbeanspruchung über die angegebene oder angemessene Leistung, Naturkatastrophen, Überspannung, Überhitzung und chemische oder physikalische Einflüsse zurückzuführen sind.
4.3 Fremdprodukte und Manipulation
Die Gewährleistung schließt den Ersatz von Teilen aus, die einem natürlichen Verschleiß unterliegen. Bei mitgelieferten Fremdfabrikaten übernimmt Firma Telepartner Sonja Freistetter nur die Gewähr, die von den Herstellern der jeweiligen Produkte geleistet wird. Für Schäden oder Gewinnentgang wegen eines gerügten Mangels haftet Firma Telepartner Sonja Freistetter in jedem Fall nicht. Ebenso auch nicht für Schäden, die aus der richtigen oder falschen Verwendung der verkauften Produkte durch den Käufer, seine Beauftragten oder Dritte entstehen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn ohne die schriftliche Zustimmung seitens Firma Telepartner Sonja Freistetter Eingriffe oder Änderungen an den ausgelieferten Produkten oder Gegenständen vorgenommen werden.
4.4 Gebrauchte Produkte
Die Gewährleistungsfrist wird durch etwaige Garantieleistungen nicht geändert. Für gebraucht verkaufte Gegenstände wird keine Gewähr geleistet.
4.5 Wartung von in Betrieb befindlichen Anlagen
Inbetriebsetzungs-, Erweiterungs-, Wartungs-, Austausch- und Reparaturarbeiten in Anlagen des Bestellers sind von diesem verantwortlich zu beaufsichtigen. Firma Telepartner Sonja Freistetter haftet nicht für Schäden und Ausfälle, die infolge solcher Leistungen eintreten.
4.6 Gewährleistungsvoraussetzungen
Zu Leistungen im Rahmen der Gewährleistung ist Firma Telepartner Sonja Freistetter nur verpflichtet, wenn und solange der Besteller die vereinbarten Zahlungsbedingungen vollständig und zur Zufriedenheit von Firma Telepartner Sonja Freistetter erfüllt hat.
4.7 Produkthaftung
Soweit das Produkthaftungsgesetz oder andere gesetzliche Bestimmungen nicht zwingend anderes vorschreiben, haftet Firma Telepartner Sonja Freistetter für Sachschäden an und durch betriebliche Nutzung von Liefergegenständen nicht.
5 Preise
Die Preise gelten in Österreich, soweit nicht anders vereinbart, ab Lieferstelle Firma Telepartner Sonja Freistetter und schließen alle Einfuhrspesen und -abgaben ein. Im Preis nicht enthalten sind Verpackung und Transportversicherung ab Lieferstelle Firma Telepartner Sonja Freistetter, Service- und Montagekosten, Projektierung, Beratung und Inbetriebsetzung. Änderungen oder Neueinführungen von Einfuhrspesen, Herstellerpreisen oder Abgaben im Erzeugerland oder in Österreich sowie Wechselkursänderungen berechtigen Firma Telepartner Sonja Freistetter zu einer entsprechenden Preisänderung. Für Reparaturen im Vorhinein angegebene Preise sind unverbindlich.
6 Gefahrenübergang
Der Transport der Ware von Lieferstelle Firma Telepartner Sonja Freistetter bis zum Bestimmungsort erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Falls die Absendung versandbereiter Ware ohne Verschulden seitens Firma Telepartner Sonja Freistetter nicht möglich ist oder seitens des Bestellers nicht gewünscht wird, gehen alle Gefahren der Einlagerung und deren Kosten mit der Meldung der Versandbereitschaft der Ware auf den Besteller über.
7 Zahlungsbedingungen
Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, wird der Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen von Ihrem Konto mittels Sepa Lastschrift Mandat vor der Lieferung abgebucht. Sie sind verpflichtet das unterzeichnete Sepa Lastschrift Mandat innerhalb 3 Tagen an Ihre Bank zu übermitteln damit Ihre Bank den Abbuchungsauftrag durchführen kann. Im Falle von Rückbuchungen wegen Nichtdurchführung Ihrer Bank berechnen wir unsere Spesen plus 25,00 Euro Bearbeitungsgebühr und der Zahlungsmodus wird auf Überweisung umgestellt. Sie sind in diesem Fall verpflichtet den offenen Betrag innerhalb 5 Tage auf das genannte Konto einzuzahlen. Den höheren Buchungsaufwand verrechnen wir Ihnen mit zusätzlich 2,00 Euro pro Buchung. Bei verspätetem Zahlungseingang steht Firma Telepartner Sonja Freistetter unter Vorbehalt anderer Ansprüche das Recht zu, Verzugszinsen in der Höhe der jeweiligen Kosten eines Bankenkredites, mindestens jedoch 7% p. A. anzurechnen. Diskont-, Einzugs– oder sonstige Kosten sowie anfallende Spesen bei Bankgeschäften gehen zu Lasten des Bestellers.
Bei Überschreitung des Zahlungszieles durch den Kunden wird automatisch unser Inkasso-Büro beauftragt:
Betreuungsvereinbarung: Beträge unter 30,- Euro netto werden bei Vertragsbeginn für die gesamte Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren abgebucht.
KSV1870 Forderungsmanagement GmbH
Wagenseilgasse 7, A-1120 Wien
Tel: +43 50 1870, FAX: +43 50 1870-991000
OKO GesmbH & Co.KG
Waldeggstraße 16, 4020 Linz
Tel: +43 732 6562420 FAX: +43 732 6562420 55
Die Entgegennahme von Schecks und Wechseln wird nicht durchgeführt.
Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen von Firma Telepartner Sonja Freistetter nicht anerkannter Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso die Aufrechnung mit solchen. Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller Forderungen von Firma Telepartner Sonja Freistetter zur Folge. Sie berechtigt Firma Telepartner Sonja Freistetter, noch offenstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern sowie nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, ferner dem Besteller die Weiterveräußerung (Weiterverwendung) der Ware zu untersagen und sie in Firma Telepartner Sonja Freistetter Verfügungsgewalt zu nehmen. Der Rücktritt vom Vertrag lässt den gesetzlichen Anspruch auf Schadenersatz unberührt.
Lastschriftverfahren werden nur für Kunden in Österreich angeboten. Lastschriftverfahren werden vor der Lieferung der Ware durchgeführt. Bei Ablehnung oder nicht Durchführung durch den Kunden trägt diese sämtlichen Kosten.
Änderungen Ihrer Rechnungs-Email-Adresse müssen unverzüglich unter office@telepartner.at oder per Fax unter 07242-306600-40 bekannt gegeben werden.
8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist Wels, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wird.
Für alle sich aus diesen Vereinbarungen ergebenden Streitigkeiten ist wahlweise die Zuständigkeit jenes Gerichtes vereinbart, das für den Bezirk Wels örtlich zuständig ist. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.
9 Abschließende Klauseln
9.1 Salvatorische Klausel
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, und die Änderung dieser aus gesetzlichen Gründen zwingend vorgeschrieben ist, so sind diese zu ändern. An ihre Stelle oder zur Schließung vertraglicher Lücken sind von den Vertragspartnern partnerschaftlich Regelungen zu setzen, welche den wirtschaftlichen Interessen beider Parteien am nächsten kommen. Davon nicht betroffene Stellen des Dokumentes bleiben in ihrem Inhalt, ihrer Formulierung und ihrer Gültigkeit unberührt.
9.2 Vertraulichkeit
Der Besteller und Firma Telepartner Sonja Freistetter verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zuge des Auftrages erlangt wurden, vertraulich zu behandeln. Weiters wird hier besonders auf die Punkte Diese Bedingungen gelten auch nach Abschluss des Rechtsgeschäfts.
9.3 Datenschutz
Firma Telepartner Sonja Freistetter ist verpflichtet, die Bestimmungen gemäß §20 des Datenschutzgesetzes aus dem Jahre 2000 einzuhalten. Dies gilt insbesondere für die Weitergabe von Kundendaten und Informationen über Kunden außerhalb der 1Apartnerbetriebe. Innerhalb der 1Apartnerbetriebe stehen Kundendaten allen mit dem Angebot und der Bestellung in Verbindung stehenden 1Apartnerbetrieben zur Verfügung.
9.4 Geheimhaltung
Sowohl der Besteller als auch Firma Telepartner Sonja Freistetter verpflichten sich, gegenseitige Loyalität und Geheimhaltung zu garantieren. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen über den jeweiligen Partner ist streng untersagt, und gerichtlich verfolgbar.
Stand: 31.10.2024
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